1 Die Französische Revolution

1.1 Grundzüge des Absolutismus

Der absolutistische Herrscher sah sich selbst als "Herrscher von Gottes Gnaden" und vereinigte in seiner Person alle drei Gewalten. Somit übte er als Souverän losgelöst von den Gesetzen die absolute und uneingeschränkte Macht aus. Dies wird wohl am besten im Leitspruch des Absolutismus – "L'état, c'est moi!" deutlich. Sein Herrschaftsanspruch wurde allein durch die Erbfolge bestimmt.

Zur Sicherung seiner Autorität standen ihm drei "Säulen der Macht" zur Verfügung: ein stehendes Söldnerheer, ein zentraler und gut organisierter Verwaltungsapparat sowie die katholische Kirche.

Der erste absolutistische Herrscher Frankreichs war im 17. / zu Beginn des 18. Jahrhunderts Ludwig XIV., welcher mit seiner prunkvollen Alleinherrschaft zum Vorbild für andere europäische Fürstenhöfe wurde.

Kennzeichnend für das absolutistische Frankreich war jedoch zugleich die Dreiständegesellschaft, wobei der Dritte Stand unterdrückt wurde und keinerlei politisches Mitbestimmungsrecht hatte, obwohl er die Last der Steuern allein trug. Dies war nicht nur insofern ungerecht, dass der 3. Stand 98% der Bevölkerung umfasste, sondern auch insofern, dass die Großbourgeoisie oft wesentlich finanzkräftiger als der Adel war. Die Bauern wurden besonders hart behandelt, da sie dreifach ausgebeutet wurden – durch die Steuern, die an den adligen Gutsherrn zu leistenden Frondienste und den der Kirche zu entrichtenden Kirchenzehnt.

Gedankengut der Aufklärung

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